Ab 11. Mai 2020 wieder für Sie da

Gemäss Verordnung des Bundesrates vom 29. April 2020 dürfen Bootsfahrschulen unter Einhaltung der Richtlinien des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und dem Schutzkonzept des Verbands Schweizerischer Motorboot- und Segelschulen (VSMS) wieder unterrichten.

 

Nachdem der Bundesrat am 29. April 2020 weitere Lockerungsmassnahmen definiert hat, dürfen Motorboot- und Segelschulen ab dem 11. Mai 2020 wieder Unterricht anbieten. Wir freuen uns sehr darüber und sind entsprechend vorbereitet. Als Mitbegründer und Mitglied des Verbands Schweizerischer Motorboot- und Segelschulen (VSMS), halten wir uns an das vom Verband erarbeitete Schutzkonzept. Dieses beinhaltet im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Der Sicherheitsabstand von 2m soll wenn immer möglich eingehalten werden.
  • In Situationen, bei denen der Mindestabstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann, gilt Maskenpflicht für alle Beteiligten (verlangt der Instruktor das Tragen einer Schutzmaske, hat der Fahrschüler der Anweisung Folge zu leisten).
  • Die Bootsfahrschüler nehmen ihre eigene Schutzmaske mit. Die Bootsfahrschule kann bei Bedarf dem Fahrschüler Hygienemasken abgeben.
  • Das Tragen von Schutzhandschuhen ist erlaubt, jedoch nicht Pflicht.
  • Auf dem Schiff dürfen sich nur 2 Personen befinden (Instruktor + Fahrschüler)
  • Die Termine werden so gesetzt, dass sich die Schüler auf dem Steg nicht begegnen können (mind. 10 Minuten Pause zwischen zwei Lektionen)
  • Der Fahrschüler verpflichtet sich, bei nachträglicher Erkrankung die Bootsfahrschule zu informieren.
  • Durch die Kalendereinträge und das Führen der Lektionenprotokolle kann jederzeit nachvollzogen werden, welche Fahrschüler zu welcher Zeit an Bord waren.

Vor dem Bootsunterricht

  • Der Schüler wartet vor Beginn des Unterrichts ausserhalb der Steganlage und wird vom Instruktor abgeholt.
  • Auf Begrüssungsrituale wie Händeschütteln wird verzichtet.
  • Die Begrüssung und das Briefing über den folgenden Bootsunterricht finden ausserhalb des Schiffes statt.
  • Der Fahrschüler desinfiziert seine Hände.

Nach dem Bootsunterricht

  • Das Debriefing und die Verabschiedung finden ausserhalb des Schiffes statt.
  • Der Fahrlehrer desinfiziert im und am Schiff sämtliche Stellen wie Lenkrad, Fahrhebel, Zündschlüssel, Armaturen, Fahrersitz, Haltegriffe, etc., welche der Schüler berührt hat.
  • Zusätzlich wird das Schiff mindestens täglich gereinigt und desinfiziert.

Kein Unterricht angeboten werden darf:

  • Personen, die zu einer Risikogruppe gehören. Als besonders gefährdete Personen gelten Personen ab 65 Jahren.
  • Bei Erkrankungen wie Bluthochdruck, Diabetes, Herz/Kreislauf-Erkrankungen, chronischen Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, Krebs, etc.
  • Bei Symptomen wie Fieber, Kopfschmerzen, Halsschmerzen oder Atembeschwerden

> VSMS-Schutzkonzept lesen

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Wir sind gerne für Sie da. Telefon 079 151 66 99, info@wentsch.ch

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Motorboot-Fahrschule Zürichsee GmbH

Gallelli-Wentsch

Chapfstrasse 54

8625 Gossau ZH, Schweiz

 

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Mitgliedschaften

Wir sind Mitglied des Berufsverbands VSMS und eidgenössisch anerkannte Sportartenlehrer.


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