Der Mietvertrag inkl. detailliertem Miet- und Benutzungsreglement steht auch als Download zur Verfügung.
Idealerweise füllen Sie den Vertrag bereits vorgängig aus und bringen ihn in zwei Exemplaren mit.
Mietbeginn / Mietende:
Nach Absprache.
Mietpreis:
Die Miete beträgt CHF 400.-- pro Tag.
Übernahme / Rückgabe:
Erstmieter:
Bei erstmaliger Miete wird eine Einweisung und Instruktionsfahrt durchgeführt.
Dabei wird der Mieter über die Regeln der Schifffahrt, die jeweiligen lokalen Bestimmungen und über die Sicherheitsvorkehrungen und -Ausrüstung informiert.
Wichtig: Sollte Ihnen die Fahrroutine fehlen, empfehlen wir Ihnen eine Einführungslektion für CHF 180.00 bei uns zu buchen.
Treibstoff:
Die Preise verstehen sich exklusive Treibstoff. Das Boot muss selber wieder vollgetankt werden. (Tankstellen bei der Werft Faul Horgen)
Zudem muss das in der Schweiz verlangte Mindestalter von 18 Jahren erreicht werden. Dies kann insbesondere bei Ausweisen für Motorboote in Einzelfällen zur Nicht-Anerkennung führen, da
verschiedene Länder bereits ab dem 16. Altersjahr das Führen von Motorbooten gestatten.
Weitere Infos dazu finden Sie unter folgenden Links:
> Verordnung über die Schifffahrt auf
schweizerischen Gewässern
>
Vorschriften
Bezahlung:
Versicherung:
Das Boot ist Kaskoversichert. Für Schäden, die auf einer Schulfahrt entstehen und nachweisbar der Mieter haftbar gemacht werden kann, ist ein Selbstbehalt von CHF 500.-- nicht versichert und muss vom Verursacher übernommen werden.
Ausgenommen aus der Versicherung sind Schäden am Motor und Getriebe. Sollte von einem Mieter ein Motor oder Getriebeschaden verursacht werden (zum Beispiel den Rückwärtsgang unsachgemäss eingelegt) so haftet der Verursacher mit mind. 50% bis max. 100% je nach Alter und Fahrstunden des Motors.
Wir empfehlen jedem Mieter den Zusatz Fremdlenker Fahrschule und Grobfahrlässigkeit in der Privathaftpflicht zu überprüfen und einzuschliessen.
Weitere Haftungen werden abgelehnt.
Wichtig: Achtung vor Untiefen! Schäden an den Schrauben (Propeller) sind nicht versichert und müssen vom Mieter übernommen werden.
Fahrlässig verursachte Schäden (z.B. beim Befahren von Untiefen):
Der Mieter ist verpflichtet, Schäden an Personen oder Sachen im Zusammenhang mit der Benutzung des Bootes zu erstatten, sofern der Mieter nicht beweisen kann, dass er/sie alles unternommen hat,
um den Schaden zu vermeiden.
Ausrüstung:
Das Boote verfügen über die vorgeschriebene Rettungsausrüstung für die zugelassene Anzahl Personen.
Achtung: Schwimmwesten für Kinder müssen selber organisiert und mitgebracht werden.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Telefon 079 445 66 99, info@wentsch.ch